Einspeisung ins Stromnetz

FAQ – Einspeiser < 135 kW

Von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme

Jede Erzeugungsanlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser prüft die Anlage auf Netzkonformität. Erst wenn die Unbedenklichkeit des Anschlusses und damit der Einspeisung attestiert ist, kann die PV-Anlage in Betrieb genommen und die Stromeinspeisung über oder in das Netz des zuständigen Versorgungsunternehmens gestartet werden.

Um unnötige Kosten für den Anlagenbetreiber zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung und die dazugehörige Genehmigung vor Errichtung der Anlage einzureichen bzw. einzuholen.

Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 kW, sind gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 i. V. m. §§ 19 und 20 EEG verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten oder selbst zu verbrauchen. Ist es nicht möglich, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen, ist es erforderlich, einen entsprechenden Direktvermarkter mitzuteilen, dem der Strom zugeordnet werden kann.

Technische Vorgaben zum Einspeisemanagement gem. § 9 EEG 2021

Inbetriebnahme vor BSI-Markterklärung

Ab 01.01.2023 müssen die Anforderungen für die netzdienliche Steuerung nicht mehr eingehalten werden, insbesondere keine Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung. Die Aufhebung der netzdienlichen Steuerung ist beim Netzbetreiber zu beantragen und darf erst nach Genehmigung umgesetzt werden.
Eine E-Mail an Einspeiser@stadtwerke-sw.de ist hierfür ausreichend.

Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems sind keine technische Vorgaben zu beachten.

Der Anlagenbetreiber muss eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung vorhalten. Dies wird durch eine Funk-Rundsteuer-Einrichtung (FRE) umgesetzt.

Der Anlagenbetreiber muss eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung vorhalten. Des Weiteren muss die IST-Einspeisung abrufbar sein. Dies wird durch eine am Erzeugungszähler angeschlossene GPRS-Fernwirkeinrichtung (Skalar) umgesetzt.

Schritt für Schritt

Den genauen Ablauf können Sie folgender Übersicht entnehmen:

Die Anmeldung erfolgt durch den Anlagenbetreiber oder durch die Errichterfirma im Auftrag des Anlagenbetreibers. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

a.       FS2003 Antragstellung
b.       FS2003 A Datenblatt der Erzeugungsanlage
c.       Ggf. FS2003 B Datenblatt Speicher
d.       Unterschriebenes Messkonzept
e.       Lageplan
f.        Übersichtsschaltplan
g.       Ggf. Vollmacht
h.       Einheitenzertifikat nach der aktuell gültigen VDE-AR-N 4105
i.         Zertifikat für den NA-Schutz nach der aktuell gültigen VDE-AR-N 4105

Diese Unterlagen finden Sie unter direkt am Ende dieser Ablaufbeschreibung.

Die Erzeugungsanlage und/oder der Speicher wird auf Netzverträglichkeit geprüft.

Wird der Betrieb der Anlage durch die Stadtwerke Schweinfurt GmbH genehmigt, erhält der Anlagenbetreiber das Genehmigungsschreiben mit allen relevanten Unterlagen.

Nach Errichtung der PV-Anlage zeigt die Errichterfirma die Fertigstellung mittels FS4001 Fertigstellungsanzeige an. Das Formular FS2005 Inbetriebsetzungsprotokoll kann im Vorfeld eingereicht oder bei der Zählersetzung vor Ort ausgefüllt werden.

Sobald die Fertigstellungsanzeige (FS4001) vorliegt, kann ein Termin für die Inbetriebnahme der Anlage beim Netzbetreiber vereinbart werden.

Am Tag der Inbetriebnahme durch Zählersetzung ist das Inbetriebsetzungsprotokoll (FS2005), wenn dieses nicht bereits vorliegt, vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber auszufüllen und zu unterschreiben.

Einspeiseanlagen und Stromspeicher sind vom Anlagenbetreiber spätestens vier Wochen nach erstmaliger Inbetriebsetzung unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.

Kommt der Anlagenbetreiber dieser Pflicht nicht nach, ist der Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet die Zahlung für die Anlage einzubehalten und zu sanktionieren.

Nach Inbetriebnahme wird die Erzeugungsanlage systemseitig erfasst. Der Anlagenbetreiber erhält ein Begrüßungsschreiben in dem die berechnete monatliche Einspeisevergütung mitgeteilt wird. Die Auszahlung der monatlichen Einspeisevergütung erfolgt in Form von gleichbleibenden Abschlägen.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet alle erforderlichen Zählerstände zum 31.12. des Abrechnungsjahres mitzuteilen. Die Abrechnung der tatsächlichen Mengen erfolgt dann Anfang des Jahres für das vergangene Jahr.

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