Ladekarte für Mitarbeitende der Stadtwerke Schweinfurt

Die Stadtwerke Schweinfurt bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit folgende öffentliche Ladestationen kostenfrei während der Arbeitszeit zu nutzen:

•Kundenparkplatz Bo1 (Bodelschwinghstraße) (ohne DC)

•Kundenparkplatz Bo3 (Mozartstraße)

•Kundenparkplatz SILVANA (An den unteren Eichen 1)

•Parkplatz Wasserwerk (Im I. Wehr)

Dabei ist zu beachten, dass die Ladestationen nicht über den Ladevorgang hinaus zu belegen sind.

Bitte beachten Sie, dass bei Erhalt der Ladekarte folgende Vereinbarung zwischen Ihnen (Mitarbeiter) und den Stadtwerke Schweinfurt (Betreiber) gilt:

  • Der/die Mitarbeitende kann sein/ihr Elektrofahrzeug an folgenden Ladestationen des Betreibers laden: Kundenparkplatz Bo1 (Bodelschwinghstraße) (ohne DC), Kundenparkplatz Bo3 (Mozartstraße), Kundenparkplatz SILVANA (An den unteren Eichen 1), Parkplatz Wasserwerk (Im I. Wehr)
  •  Der Verlust der Ladekarte ist unverzüglich anzuzeigen. Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren, hat der der/die Mitarbeitende dem Betreiber zu ersetzen. Im Falle eines Verlustes der Ladekarte und für das Ausstellen einer Ersatzkarte werden einmalig 10 € berechnet.
  •  Der/die Mitarbeitende haftet für die Entnahme laut Zählwerk, insbesondere auch bei Missbrauch und/oder Verlust der Ladekarte. Ferner haftet der/die Mitarbeitende für alle Schäden, die er/sie oder sein/ihr Beauftragter an der Ladestation verursacht.
  •  Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit durch Rückgabe der Ladekarte gekündigt werden.
  •  Die Nutzung der Ladestationen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die vom/von der Mitarbeitenden gemachten personenbezogenen Angaben dienen ausschließlich der Kommunikation mit dem/der Mitarbeitenden.
  • Der/die Mitarbeitende ist dazu angehalten nach Laden des Elektromobils den Stellplatz unverzüglichzu verlassen, um weiteren Personen die Möglichkeit zur Nutzung der Ladestation zu geben.
  • Der an den Ladestationen entnommene Strom darf ausschließlich für die Aufladung der in den Fahrzeugen des/der Mitarbeitenden befindlichen Batterien genutzt werden. Der/die Mitarbeitende muss sich vor der Benutzung der Ladestation über deren Bedienung informieren.
  •  Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Kabel und Steckvorrichtungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  • Es dürfen nur geprüfte Fahrzeuge angeschlossen werden, die für die ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind.
  • Vor Benutzung der Ladestation ist diese auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Bei erkennbaren Schäden am Gehäuse, an den Schutzklappen und den Anschlussdosen, bei jeglicher Art von Fehlfunktion der Ladestation und Anzeichen von Vandalismus darf die Nutzung der Ladestation weder begonnen noch fortgesetzt werden. Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH bittet den/die Mitarbeitende, festgestellte Mängel an der Ladestation zu melden.
  • Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH behält sich vor, jederzeit Änderungen an den technischen Spezifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Ladestation vorzunehmen.
  • Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH ist gegenüber dem/der Mitarbeitenden nicht zur Bereitstellung von elektrischer Energie an den Ladestationen verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn eine Außerbetriebnahme von Ladestationen aus technischen Gründen erforderlich ist.
  • Der/die Mitarbeitende haftet für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht, z. B. für Beschädigungen an Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Ladestation sowie für Schäden an der Ladestation selbst. Sollte es hierdurch zu einer Schädigung Dritter kommen, stellt der/die Mitarbeitende die Stadtwerke Schweinfurt GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
  • Die Ladekarte ist vom/von der Mitarbeitenden mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Stellt der/die Mitarbeitende den Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung seiner Ladekarte fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte unverzüglich über die Stadtwerke Schweinfurt GmbH sperren zu lassen.
  • Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH ist zur Sperrung auch berechtigt, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt.

Antrag Ladekarte für Mitarbeitende der Stadtwerke Schweinfurt

Angaben zur Person
weiter
Angaben zum Fahrzeug
weiter

Ich verlange ausdrücklich, dass die Leistungen der Stadtwerke Schweinfurt GmbH – soweit möglich – auch beginnen sollen, wenn der Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt. Für den Fall, dass ich mein Widerrufsrecht ausübe, schulde ich der Stadtwerke Schweinfurt GmbH für die bis zum Widerruf ausgeführten Leistungen gemäß § 357 Abs. 8 BGB angemessenen Wertersatz.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Bodelschwinghstr. 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 931-400, Fax: 09721 931-584, E-Mail: info@stadtwerke-sw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.